Das Amtsgericht Spandau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und befindet sich im Berliner Stadtteil Spandau. Es ist zuständig für den Bezirk Spandau und gehört zum Landgerichtsbezirk Berlin.
Das Amtsgericht Spandau ist in verschiedene Abteilungen unterteilt, darunter Zivil-, Straf- und Familiengericht. Es ist für Verfahren in diesen Rechtsgebieten zuständig und stellt somit eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dar.
Zu den Aufgaben des Amtsgerichts Spandau zählen unter anderem die Abwicklung von Zivilstreitigkeiten wie beispielsweise Miet- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Durchführung von Strafverfahren in erster Instanz sowie die Entscheidung über Familienangelegenheiten wie Scheidungen, Unterhalts- oder Sorgerechtsstreitigkeiten.
Darüber hinaus fungiert das Amtsgericht Spandau auch als Betreuungsgericht und ist zuständig für die Bestellung von Betreuerinnen und Betreuern für volljährige Personen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Generell dient das Amtsgericht Spandau der Rechtsprechung und der Durchsetzung des geltenden Rechts. Es bietet Beratung und Unterstützung an und ist eine wichtige Institution für die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Spandau.
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